# Kosten & Finanzen
**Source**: https://www.rwth-aachen.de/go/id/bqmn
**Parent**: https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Studium/Im-Studium/Internationales/~inno/International-Student-Center/
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- [Finanzierung](https://www.rwth-aachen.de/cms/root/studium/Vor-dem-Studium/Internationale-Studieninteressierte/Organisation-des-Studienaufenthaltes/Internationale-Studierende/~bqmp/Finanzierung/)
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## Kontakt
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## Internationale Studierende
Wie teuer ist ein Studium an der RWTH Aachen? Welche Stipendien oder Verdienstmöglichkeiten gibt es für internationale Studierende? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
[Kosten](https://www.rwth-aachen.de/go/id/bqmo)
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## FAQ zur möglichen Einführung von Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern an der RWTH
### Stimmt es, dass Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten eingeführt werden?
Bislang wurde keine Entscheidung über die Einführung von Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern getroffen. Hierfür wäre die Schaffung von rechtlichen Voraussetzungen notwendig, über die derzeit diskutiert wird. Sollte eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden, müsste die RWTH in einem weiteren Schritt einen Antrag zur Einführung eines Gebührenmodells stellen, der vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Kultur und Wissenschaft genehmigt werden müsste.
### Warum erwägt die RWTH die Einführung von Studiengebühren?
Die RWTH verfolgt das Ziel, durch mögliche Studiengebühren die Qualität der Studienbedingungen für die stark wachsende Anzahl internationaler Studierender weiter zu verbessern. Sie würde die Einnahmen in die Weiterentwicklung der Lehre, den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie in die Infrastruktur investieren. Mittelbar würden sich so die Bedingungen für die gesamte Studierendenschaft weiter verbessern. Der RWTH wäre es wichtig, dass die Mittel eine klare Zweckbindung haben, und würde Wert auf transparente Entscheidungen und Beteiligungsprozesse bei der Verwendung legen.
### Ab wann könnten Studiengebühren eingeführt werden?
Ein Einführungstermin kann nicht benannt werden, da die Entscheidung über die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen aussteht. Und da es sich selbst nach der Schaffung dieser Möglichkeit um einen mehrstufigen Prozess handelt, der auch eine ministeriale Mitbestimmung einschließt, ist ein möglicher Zeitplan aktuell schwer einzuschätzen.
Sofern das neue Hochschulgesetz die Möglichkeit zur Gebührenerhebung schafft, würde es nach dem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes voraussichtlich noch ungefähr ein Jahr bis zur Umsetzung dauern.
### Wer wäre von den Studiengebühren betroffen?
Die Studiengebühren würden grundsätzlich für internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten gelten.
### Ich bin aktuell eingeschrieben – wäre ich betroffen?
Für bereits eingeschriebene Studierende würde die RWTH in jedem Fall Bestandsschutz garantieren. Das bedeutet: Sie wären nicht von einer möglichen Einführung betroffen.
### Ich befinde mich im Bachelorstudium – müsste ich im Master Gebühren zahlen?
Auch für Studierende, die zum Zeitpunkt der möglichen Einführung im Bachelor eingeschrieben sind, würde die RWTH ein gebührenfreies Masterstudium garantieren.
### Welche Studierendengruppen wären von den Studiengebühren ausgenommen?
Da es noch kein ausgearbeitetes und vom Ministerium genehmigtes Gebührenmodell gibt, gibt es hierzu auch keine definitive Festlegung. Die RWTH würde aber Ausnahmen von den Gebühren für zahlreiche Gruppen vorsehen und sich hierbei unter anderem an den Regelungen zum Anspruch auf BAFöG orientieren. Folgende Gruppen wären dann ausgenommen:
- Studierende mit Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder eines gleichgestellten Staates
- Anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiär Schutzberechtigte
- Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) im deutschen Bildungssystem erworben haben
- Promotionsstudierende
- Gast- und Austauschstudierende
### Wie hoch könnten die Studiengebühren ausfallen?
Die Höhe möglicher Gebühren steht ebenfalls noch nicht fest. Die bisherigen ersten Überlegungen sehen einen Betrag zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Semester vor.
### Wird es Erlasse oder Unterstützungsangebote geben?
Derzeit gibt es noch keine detaillierten Informationen zu Erlassregelungen oder Stipendienprogrammen. Im Falle einer Einführung von Studiengebühren ist jedoch vorgesehen, sozialverträgliche Ausnahmen und Fördermöglichkeiten zu schaffen.