Beantragung eines Einreisevisums
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Visum zur Einreise nach Deutschland
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Beantragung eines Visums für die Einreise nach Deutschland.
Bei individuellen Fragen oder für weitere verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich ein Visum für die Einreise nach Deutschland?
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab: In der Regel benötigen Sie ein Visum, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines sogenannten Drittstaates besitzen (also weder EU-, EWR-Staat noch Schweiz).
Von der Visumpflicht befreit sind Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz sowie einiger weiterer Länder mit besonderen Abkommen.
Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, können Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts prüfen.
Auch wenn Sie ohne Visum einreisen dürfen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten.
Wo kann ich ein Einreisevisum beantragen?
Zur Beantragung eines Einreisevisums wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung (deutsche Botschaft oder deutsches Generalkonsulat), in deren Amtsbezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Schauen Sie in der Liste der deutschen Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes nach.
Alternativ können Sie einen Online-Antrag für das Visum zum Studium und zur Suche eines Studienplatzes stellen.
Welche Art von Visum benötige ich?
Wählen Sie das Visum unbedingt passend zum Aufenthaltszweck – ein nachträglicher Wechsel ist meist nicht möglich. Ein falsches Visum (z. B. Touristenvisum) kann zur Ausreise zwingen. Bei Unsicherheiten hilft der Visa-Navigator.
Studium:\ Für ein Studium, eine Abschlussarbeit, ein Praktikum oder ein Forschungsprojekt im Rahmen des Studiums benötigen Sie ein nationales Visum zu Studienzwecken. Weitere Infos: Study in Germany – BAMF.
Forschung:\ Für PhDs, Postdocs sowie Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen ist meist ein Visum zu Forschungszwecken geeignet. Auch andere Visa-Typen sind möglich.
Details dazu:\ Make it in Germany – Fachkräfteportal der Bundesregierung
Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Nicht-EU-Staaten (PDF)
Welche Unterlagen benötige ich zur Beantragung eines Visums zu Studienzwecken?
Das Formular für die Beantragung eines Visums erhalten Sie von der Webseite der zuständigen Auslandsvertretung in der ortsüblichen Sprachversion. Die Auslandsvertretung wird weitere Unterlagen von Ihnen anfordern, die vor allem den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegen, in der Regel unter anderem:
- Ihren Reisepass – achten Sie darauf, dass dieser längerfristig gültig ist!
- Nachweis über Krankenversicherung für die Einreise
- Finanzierungsnachweis über circa 11.904 Euro pro Jahr oder 992 Euro pro Monat (Stand 1. Januar 2025), zum Beispiel eine Stipendienbewilligung, Nachweis über ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank oder eine Verpflichtungserklärung Ihrer Eltern bzw. einer anderen Person im Zusammenhang mit einem Nachweis über das Einkommen/Vermögen.
- Zulassungsbescheid der Hochschule oder gegebenenfalls Anmeldung zum studienvorbereitenden Sprachkurs
- Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse
- Nachweis über bisherige Studienleistungen und/oder die Hochschulzugangsberechtigung
Wann soll ich mein Visum beantragen?
Das Visumverfahren kann mehrere Monate dauern. Daher sollten Sie so früh wie möglich den Antrag stellen und einen Termin bei der Auslandsvertretung vereinbaren.
Achten Sie darauf, alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen, um keine Zeit durch Nachforderungen von Dokumenten zu verlieren.
Ich habe ein gültiges Visum (für Studien- oder Forschungszwecke) für ein anderes europäisches Land. Brauche ich ein neues Visum für Deutschland?
Kurzfristiger Aufenthalt:\ Wenn Sie bereits einen gültigen Aufenthaltstitel für Studien- oder Forschungszwecke in einem anderen EU-Land besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne zusätzliches Visum nach Deutschland einreisen – zum Beispiel im Rahmen eines Mobilitätsprogramms wie ERASMUS+. Dies gilt nur für kurzfristige Aufenthalte (unter 6 Monaten) und im Rahmen des REST-Verfahrens.
Mehr Informationen: FAQ zur REST-Richtlinie – BAMF
Langfristiger Aufenthalt (ab 6 Monaten):\ In diesem Fall ist ein nationales Visum für Deutschland erforderlich, auch wenn Sie bereits ein EU-Visum besitzen. Der Antrag kann im Land Ihres aktuellen Wohnsitzes oder im Heimatland gestellt werden.
Kann meine Familie auch nach Deutschland einreisen?
Für Familienmitglieder von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern der Europäischen Union, des EWR, der Schweiz oder aus Drittstaaten mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland einzureisen. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder auf der Webseite des BAMF zum Thema Familiennachzug, ob und welches Visum Ihre Familienmitglieder beantragen müssen.
Darf ich mit meinem Einreisevisum auch andere Länder besuchen?
Wenn Sie ein Visum mit Visumetikett „gültig für Schengener-Staaten“ (nationales Visum-D) besitzen, können Sie sich bis zu 90 Tage in den Schengener Staaten frei bewegen.
Downloads
Externe Links
- Study in Germany – Informationen des BAMF für internationale Studieninteressierte
- Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
- Informationen des Auswärtigen Amtes zur Visumbeantragung
- Informationen des BAMF zu Einreisebestimmungen für Deutschland
- Informationen des BAMF für Geflüchtete aus der Ukraine
- Informationen des Auswärtigen Amtes zur Einreise aus der Ukraine