Praktikum und Forschung im Ausland
Source: https://www.rwth-aachen.de/go/id/ehn Parent: https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Studium/Im-Studium/Internationales/~inno/International-Student-Center/
- Erasmus+ Praktikumsförderung
- IDEA League Stipendien für kurze Forschungsaufenthalte
- Weitere Angebote und Informationsmöglichkeiten an der RWTH
- Ausgewählte Informationen, Fördermöglichkeiten und Links
Urheberrecht: © Martin Braun
Dank meines Auslandsaufenthalts bin ich noch weltoffener geworden und habe nun viele Freunde in ganz Europa. Die Grenzen der Bundesrepublik sind nun nicht mehr unbedingt die Grenzen, innerhalb derer ich leben muss.
Markus Höppner
Kontakt
Nadja Fabian
Internationale Praktika, Erasmus+ Praktikum
Telefon: +49 241 80-97859\ E-Mail schreiben\
Zielgruppe: Outgoings
- Bachelorstudierende
- Masterstudierende
- Graduierte
- Doktoranden und Doktorandinnen
Bewerbungsmappencheck
Das RWTH Career Center unterstützt Sie mit Bewerbungstipps und individuellen Bewerbungsmappenchecks.
Welche Vorteile bringen Praktika und Forschungsaufenthalte im Ausland?
Sie wollen erste Erfahrungen auf dem internationalen Arbeitsmarkt sammeln, Ihre fachlichen Kompetenzen ausbauen und Ihre Employability steigern? Dann ist ein Praktikum oder Forschungsaufenthalt im Ausland genau das Richtige für Sie und bringt viele Vorteile mit sich!
- Neue Arbeitsumfelder kennenlernen und neue berufliche Netzwerke erschließen
- Theoretisch erworbenes Wissens in die Praxis umsetzen
- Internationale Qualifikationen erwerben und Employability erhöhen
- Interkulturelle Erfahrungen sammeln
- Neue Sprachkenntnisse erwerben und vertiefen
- Förderung der Selbständigkeit und persönliches Wachstum
Im Allgemeinen wird ein Forschungsaufenthalt als ein Projekt an einer Universität oder Forschungseinrichtung verstanden, während ein Praktikum in einem Unternehmen stattfindet.
Forschung ist im Rahmen von hochschulweiten RWTH-Kooperationen oder Fakultäts- beziehungsweise Institutskooperationen möglich. Wenn Sie Ihren Aufenthalt selbst organisieren, sind Sie Freemoverin oder Freemover: Bei Forschungsaufenthalten an Universitäten, die kein Partner der RWTH sind, sollten Sie frühzeitig klären, ob Sie ggf. Studiengebühren zahlen müssen.
Sowohl Forschungsaufenthalte als auch Praktika erfordern eine große Bereitschaft zur selbständigen Recherche, Planung und Kommunikation. Dafür werden Sie mit einem hohen fachlichen, beruflichen und sozialen Mehrwert belohnt.
Wie organisiere ich einen Forschungsaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland?
Wann und wohin gehe ich ins Ausland? Wie finanziere ich den Aufenthalt? Reichen meine Sprachkenntnisse?\ Auf diese Fragen sollten Sie zunächst eine Antwort gefunden haben, damit Sie mit der konkreten Planung beginnen können. Infomieren Sie sich in unseren Gruppenberatungen und virtuellen Sprechstunden und lassen Sie sich von den jeweiligen Länderkoordinatorinnen und ‑koordinatoren beraten.
Der nächste Schritt zum Auslandsaufenthalt ist die erfolgreiche Zusage eines Praktikums- oder Forschungsplatzes.
Folgende Punkte können bei der Recherche hilfreich sein:
- Recherchieren Sie nach geeigneten Hochschulen beziehungsweise Unternehmen, die für Sie in Frage kommen. Nutzen Sie gängige Suchmaschinen und prüfen Sie Erfahrungsberichte und Rankings.
Wir empfehlen den Austausch mit einer der zahlreichen RWTH-Partnerhochschulen. Finden Sie eine potenzielle Betreuerin oder einen potenziellen Betreuer, indem Sie Kontakte bei Instituten und Lehrstühlen anfragen. Oft lohnt es sich, Kommilitoninnen und Kommilitonen, die bereits im Ausland waren, zu befragen. 2. Suchen Sie in einer Praktikums-Datenbank nach einer geeigneten Stelle:\ AIESEC Praktikumsbörse \ IAESTE Praktikumsbörse \ DAAD Praktikumsvermittlung \ Erasmus Intern Datenbank \ RWTH Praktikumsbörse \ KOPRA - Koordinationsstelle für Praktika in Asien 3. Bewerben Sie sich initiativ oder für ein ausgeschriebenes Angebot. Üblich ist eine E-Mail mit persönlichem Anschreiben, Begründung für die Auswahl des potenziellen Supervisors und der fachlichen Motivation für das angestrebte Forschungsprojekt und des möglichen Zeitfensters für den Aufenthalt. Der Anhang sollte Lebenslauf, Notenspiegel, Empfehlungsschreiben und gegebenenfalls zusätzliche Qualifikationen enthalten. 4. Nachdem Sie sich mit dem Supervisor ausgetauscht und geeinigt haben, erhalten Sie eine Zusage. Klären Sie auch, ob das International Office der Gastuniversität Sie unterstützen und einschreiben kann. 5. Während des gesamten Prozesses prüfen Sie passende Finanzierungsmöglichkeiten. Beachten Sie die Bewerbungsvoraussetzungen und Fristen. 6. Bitte denken Sie je nach Zielland auch an die Beantragung eines Studienvisums und nötige Versicherungen.
Welche Programme und welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Je nach Zielland und Art des Praktikums oder Forschungsaufenthaltes gibt es verschiedene Programme und Fördermöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass einige Förderprogamme nicht kombinierbar sind.
Selbstorganisierte Praktika und Forschungsaufenthalte
Mitmachen und gewinnen
Auslandspraktikum, Studien- oder Forschungsaufenthalt als Free Mover oder über die Fakultät organisiert?
FAQ Forschung und Praktika
An wen kann ich mich wenden, wenn ich fachliche oder länderspezifische Fragen zum Aufenthalt habe?
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren Ihrer Fakultät. Lassen Sie sich auch von den Länderkoordinatorinnen und ‑koordinatoren des International Office beraten.
Kann ich mir ein freiwilliges Praktikum oder einen freiwilligen Forschungsaufenthalt als zusätzliche Leistung auf dem Abschlusszeugnis vermerken lassen?
Ja. RWTH-Studierende können sich fakultative Auslandspraktika in Industrie und Forschungsaufenthalte an Universitäten ab einer Dauer von zwei Monaten in ihr Abschlusszeugnis eintragen lassen.
Sie müssen hierfür
- Ihrem Prüfungsausschuss ein vollständig ausgefülltes Traineeship Certificate vorlegen
- die vom Prüfungsausschuss ausgestellte Bescheinigung Auslandspraktika im ZPA einreichen
Die Bescheinigung muss spätestens eine Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Prüfungsleistung vollständig ausgefüllt beim ZPA eingereicht werden. Nur so kann sie auf dem Abschlusszeugnis berücksichtigt werden.
Das Gastunternehmen oder die Gasthochschule fragt nach einem Praktikumsvertrag. Wo erhalte ich einen Praktikumsvertrag?
Einige Unternehmen verlangen von Studierenden einen Praktikumsvertrag, der unter anderem Versicherungsfragen klärt. Die Vorlage für einen solchen Vertrag, auch convention de stage genannt, finden Sie auf der Webseite Erasmus+ Praktikumsförderung unten im Downloadbereich. Bitte lassen Sie den Vertrag von Ihrer Fachkoordinatorin oder Ihrem Fachkoordinator Ihrer Fakultät unterzeichnen.
Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Auslands-BAföG
Studierende können, unabhängig davon, ob Sie eine Inland-BAföG-Förderung erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen eine BAföG-Auslandsförderung für ihren praxisbezogenen Auslandsaufenthalt erhalten. Wenden Sie sich bitte an das BAföG-Amt, das für Ihr Gastland zuständig ist.
Bildungskredit
Für die Absolvierung eines Praktikums können Studierende in fortgeschrittenen Studienphasen einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit, den sogenannten Bildungskredit beantragen. Der Bildungskredit ersetzt nicht die BAföG-Förderung und kann zusätzlich zum BAföG in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht allerdings nicht, da es sich, anders als beim BAföG, um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget handelt. Ist die Jahressumme überschritten, entscheidet das Datum des Antragseingangs beim Bundesverwaltungsamt.
Zinslose Darlehen für studienbedingte Auslandsaufenthalte
Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V., kurz Daka, vergibt zinslose Darlehen für studienbedingte Auslandsaufenthalte.
Woher bekomme ich eine Bescheinigung für meinen Auslandsaufenthalt?
Eine Bescheinigung über Ihren geplanten Auslandsaufenthalt (zum Beispiel für Beurlaubung oder BAföG) können Sie selbstständig im Central Portal for Study Abroad Placements beantragen: „Follow up: Certificate for leave of absence / BAföG (Aufenthaltsbescheinigung)“.
Sollten Sie einen Nachweis für ein Stipendium benötigen, wenden Sie sich an den Stipendiengeber.
Bleibe ich während meines Auslandsaufenthaltes an der RWTH Aachen immatrikuliert? Ist eine Beurlaubung möglich?
Für den Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule müssen Sie zwingend an der RWTH immatrikuliert sein. Sie haben die Möglichkeit, sich im Studierendensekretariat beurlauben zu lassen. Bitte prüfen Sie die Vor- und Nachteile.
Muss ich meinen Auslandsaufenthalt im RWTH International Office registrieren?
Sollten Sie nicht über eine RWTH-Partnerschaft oder über das Erasmus+ Programm ins Ausland gehen, können Sie sich als Freemover registrieren.