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Bewerbung
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graduate
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Bewerbung

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Studium

Bewerbung

Auf dieser Seite erläutern wir ausführlich, wie Sie sich für den Masterstudiengang "Betriebswirtschaftslehre" bewerben können. Insbesondere gehen wir auf die Fragen ein:

Eine ausführliche Darstellung des Auswahlverfahrens finden Sie hier.

Wann? - Bewerbungszeitraum

Sie können sich in der Zeit vom 15.01. bis zum 15.05. (Ausschlussfrist) eines Jahres für das erste Fachsemester bewerben. Offizielle Zulassungsbescheide können erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens - also nach SIchtung aller Bewerbungen - verschickt werden. Sehr gute Bewerberinnen und Bewerber werden jedoch schon im Laufe des Verfahrens benachrichtigt.

Es ist nicht möglich, fehlende Dokumente nach dem Ende der Bewerbungsfrist nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich für sämtliche Dokumente, also auch für Sprachnachweise.

Wie? - Das Bewerbungsportal

Die Bewerbung erfolgt online über das zentrale Onlineportal für Masterprogramme der Goethe-Universität in Kooperation mit uni-assist e.V. Sämtliche Bewerbungen werden über dieses System abgewickelt.

Bitte laden Sie alle  geforderten Dokumente, wie z.B. Lebenslauf und Zeugnisse über die upload-Funktion im Uni-Assist-Portal hoch und ordnen sie Ihrer Bewerbung zu.

Weitere Informationen zum Ablauf der Online Bewerbung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Es fallen keine Gebühren für die Bewerbung auf Masterstudiengänge an der Goethe-Universität an. Sie müssen keine Bearbeitungsgebühr an uni-assist zahlen.

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uni-assist. Bei inhaltlichen Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung

Welche Bewerbungsunterlagen sind erforderlich?

Die folgenden Dokumente sind für eine Bewerbung für den Master of Science in Betriebswirtschaftslehre erforderlich:

Wirtschaftswissenschaftlicher Bachelor-Abschluss

Da es sich um ein konsekutives Masterstudium handelt, wird ein Bachelor-Abschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang oder Studiengang in verwandter Fachrichtung vorausgesetzt. Dies bedeutet, dass Sie mindestens 90 ECTS in wirtschaftswissenschaftlichen Modulen erlangt haben müssen. In Zweifelsfällen entscheidet der zuständige Auswahlausschuss nach Abschluss der Bewerbungsphase, ob die fraglichen Studiengänge die Anforderungen erfüllen.

Wichtig: Die Leistungen müssen im vorausgesetzen Studiengang erbracht worden sein. Es ist also nicht möglich, fehlende Leistungspunkte durch ein zweites Studium auszugleichen.

Nachweis englischer Sprachkenntnisse

Bitte beachten Sie, dass fundierte Kenntnisse der englischen Sprache für ein erfolgreiches Studium unerlässlich sind. Aus diesem Grund muss das Mindest-Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates (GER) betragen, um den Inhalten des Studiums folgen zu können. Diesen Nachweis können Sie wie folgt erbringen:

Wichtig: Sprachnachweise dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Dies gilt auch für den Nachweis über das Abiturzeugnis!

Beachten Sie bitte auch unsere FAQ zum Sprachnachweis der Englischkenntnisse. Nicht akzeptiert werden folgende Sprachnachweise:

Im Folgenden finden Sie beispielshaft einige Sprachtests und das Mindestniveau bzw. die Mindestpunktzahl für den Nachweis der Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des GER:

Falls der Prüfungsausschuss Zweifel an den englischen Sprachkenntnissen eines Bewerbers hat, kann eine Zulassung unter der Auflage der Erbringung des TOEFL Tests bis zu einer bestimmten Frist ausgesprochen werden.

Der TOEFL Code für die elektronische Übermittlung lautet: B073.

Lebenslauf

Bitte reichen Sie einen aktuellen Lebenslauf ein, aus dem die wichtigsten Stationen Ihrer Ausbildung sowie Ihrer beruflichen Erfahrungen hervorgehen. Ein Bewerbungsfoto ist nicht erforderlich.

Kopie Abiturzeugnis

Als Nachweis der Hochschulreife benötigen wir eine einfache Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis).

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Internationale Bewerber müssen innerhalb der Bewerbungsfrist nachweisen, dass sie die DSH-2-Prüfung bestanden haben. Bewerberinnen und Bewerber mit den folgenden Nachweisen können von der DSH-2-Prüfung befreit werden.

Mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1/B2/C1 können Sie sich im Verlauf der Bewerbung für das Masterprogramm für einen Vorbereitungskurs auf die DSH-2-Prüfung bewerben. Die Zulassung zum Vorbereitungskurs ist keine Zulassung zum Masterstudium – auf dieses müssen Sie sich nach erfolgreich bestandener DSH-Prüfung erneut bewerben.

Informationen zur DSH-Prüfung und zum Vorbereitungskurs finden Sie hier. Weitere Informationen zu Sprachvoraussetzungen finden Sie hier.

APS-Zertifikat (Bewerber/innen aus Vietnam, VR China, Indien)

Bewerber/innen, die Ihr Bachelorstudium in Vietnam, der Volksrepublik China oder in Indien abgeschlossen haben, benötigen ein APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle. Weitere Informationen zum APS-Zertifikat und Kontaktdaten zur Akademischen Prüfstelle in Ihrem Land finden Sie hier.

Hinweise zu den Bewerbungsvoraussetzungen

Bachelor noch nicht abgeschlossen

Eine Bewerbung ohne abgeschlossenes Bachelorstudium ist möglich, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 80% der im Bachelorstudiengang vorgeschriebenen Leistungen absolviert wurden.

Wenn Sie das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, bewerben Sie sich bitte mit folgenden zusätzlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Mai (Ausschlussfrist).

Das 80%-Kriterium ist verbindlich und eine Ausnahme ist leider nicht möglich. Eine Übersicht über die Mindest-ECTS für eine Bewerbung entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:

Beispiel 1\ Maximale ECTS Bachelor: 180 ECTS\ Mindest-ECTS für Bewerbung: 144 ECTS

Beispiel 2\ Maximale ECTS Bachelor: 210 ECTS\ Mindest-ECTS für Bewerbung: 168 ECTS

Beispiel 3\ Maximale ECTS Bachelor: 240 ECTS\ Mindest-ECTS für Bewerbung: 192 ECTS

Diese Zahlen sind nur beispielhaft. Falls für Ihren Studiengang mehr oder weniger ECTS erforderlich sind, weichen die Zahlen entsprechend ab. Es gilt grundsätzlich das 80%-Kriterium.

Bitte beachten Sie, dass im Falle eines noch nicht vorliegenden Bachelor-Zeugnisses zunächst nur eine vorläufige Zulassung unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Bachelor-Abschlusses ausgesprochen werden kann. Das Bachelor-Abschlusszeugnis muss bis spätestens zum Ende des ersten Mastersemesters vorgelegt werden, um eine endgültige Zulassung zu erhalten.

Wir empfehlen dringend, alle für den Bachelor notwendigen Studienleistungen in dem dem Master vorausgehenden Sommersemester zu absolvieren, um einen erfolgreichen Start im Masterstudium zu gewährleisten.

Bewerber/innen mit ausländischem Bachelorabschluss

Auch wenn Sie Ihren Abschluss an einer Universität außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben ist eine online-Bewerbung über das Portal von Uni Assist ausreichend.

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Für die Bewerbung zu einem höheren Fachsemester sind neben den geforderten Bewerbungsunterlagen ein Antrag auf Anrechnung sowie eine Leistungsübersicht der erbrachten Leistungen einzureichen. Antrag und Leistungsübersicht sind spätestens zu Bewerbungsfristende (15. Januar oder 15. Mai) einzureichen.

Leistungen, die noch nicht auf dem Leistungsnachweis aufgeführt sind, können angerechnet werden, wenn ein Antrag auf Anrechnung mit der Bewerbung eingereicht wurde.

Der Studiengang ist für alle Fachsemester zulassungsbeschränkt. Für das Sommersemester ist eine Bewerbung zum zweiten oder vierten Semester möglich. Für das Wintersemester ist eine Bewerbung zum dritten Semester möglich.

Bewerbungszeitpunkt 1   \ Bewerbung zum 15. Januar   \ Einstufung in das 2. oder 4. Fachsemester

Bewerbungszeitpunkt 2   \ Bewerbung zum 15. Mai   \ Einstufung in das 3. Fachsemester

Eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester kann nur erfolgen, wenn

Für je bis zu 30 ECTS wird ein Fachsemester angerechnet.

Situation 1   \ Bis zu 30 ECTS     \ Einstufung in das 2. Fachsemester

Situation 2   \ 31 bis 60 ECTS    \ Einstufung in das 3. Fachsemester

Situation 3   \ 61 bis 90 ECTS   \ Einstufung in das 4. Fachsemester

Sind offene Studienplätze vorhanden und liegen mehr Bewerbungen für das höhere Fachsemester vor, wird gemäß der gültigen Auswahlsatzung ein Ranking erstellt.

Im folgenden sehen Sie eine Übersicht an beispielhaften Anrechnungsanträgen. Vorausgesetzt wird, dass offene Studienplätze vorhanden sind und alle Leistungen inhaltlich angerechnet werden können.

Bewerbung für Sommersemester\ Eingereichte ECTS: 3 Leistungen á 6 ECTS \ Hochstufungsrelevante ECTS: 18\ Einstufung: 2. Fachsemester

Bewerbung für Sommersemester\ Eingereichte ECTS: 9 Leistungen á 6 ECTS\ Hochstufungsrelevante ECTS: 54\ Einstufung: Keine Einstufung möglich, da die hochstufungsrelevanten Credits nur eine Einstufung in das 3. Fachsemester zulassen. Zum Sommersemester ist aber eine Einstufung in das dritte Fachsemester nicht möglich.

Bewerbung für Sommersemester\ Eingereichte ECTS: 5 Leistungen á 6 ECTS\ Hochstufungsrelevante ECTS: 30\ Einstufung: 2. Fachsemester

Bewerbung für Wintersemester\ Eingereichte ECTS: 11 Leistungen á 6 ECTS\ Hochstufungsrelevante ECTS: 66\ Einstufung: Einstufung nicht möglich.

Weitere Informationen zu den Anerkennungsregelungen finden Sie im § 29 der aktuellen Prüfungsordnung.

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