Kollektivvertrag und Gehalt
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Der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten (2024, PDF) regelt zentrale arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit und Gehalt. Aktualisierungen erfolgen regelmäßig, insbesondere im Bereich des Gehaltsschemas. Auf der Website der uniko – Österreichische Universitätenkonferenz finden Sie eine Übersicht der Kollektivvertragsfassungen sowie der im Zeitverlauf vorgenommenen Adaptierungen.
Die folgenden Informationen basieren auf den Änderungen des Kollektivvertrags vom 09.12.2025\ (21. Nachtrag, PDF).
Wichtige Eckdaten Gehaltsabschluss 2026-2027
- IST-Gehälter ab 01.01.2026: +1,65 %, mindestens € 60,-
- IST-Gehälter ab 01.01.2027: +1,3 %, mindestens € 60,-
- Lehrlingsentschädigung (§ 56 KV): +€ 60,- pro Jahr
- Teilzeitbeschäftigte: aliquote Berechnung
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Jahr 2026
Allgemeines Universitätspersonal (PDF)
Wissenschaftliches Universitätspersonal (PDF)
Ergänzende Informationen:
- Gehaltsgruppe B 2 Lektor*innen § 49 (4) KV:
- Grundbetrag € 290,76,
- nach 3 Jahren € 344,68,
- nach 8 Jahren € 386,10.
- Gehaltsgruppe C Studentische (Projekt-)Mitarbeiter*innen § 49 (5) KV: erhalten bei 20 Arbeitsstunden pro Woche die Hälfte des Betrags der Verwendungsgruppe IIIa (Allgemeines Personal); bei geringerem Arbeitsausmaß anteilig.
Angaben dienen der Orientierung und ersetzen nicht den offiziellen Kollektivvertrag.
Jahr 2027
Allgemeines Universitätspersonal (PDF)
Wissenschaftliches Universitätspersonal (PDF)
Ergänzende Informationen:
- Gehaltsgruppe B 2 Lektor*innen § 49 (4) KV:
- Grundbetrag € 295,38,
- nach 3 Jahren € 349,31,
- nach 8 Jahren € 391,12.
- Gehaltsgruppe C Studentische (Projekt-)Mitarbeiter*innen § 49 (5) KV: erhalten bei 20 Arbeitsstunden pro Woche die Hälfte des Betrags der Verwendungsgruppe IIIa (Allgemeines Personal); bei geringerem Arbeitsausmaß anteilig.
Angaben dienen der Orientierung und ersetzen nicht den offiziellen Kollektivvertrag.