Universitätsrat
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Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat und dem Senat oberstes Leitungsorgan der Universität Wien.
Er setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, die für eine Funktionsperiode von fünf Jahren (aktuell bis Februar 2028) im Amt sind. Die Mitglieder werden zu gleichen Teilen von der Universität wie von der Bundesregierung bestellt und wählen gemeinsam ein neuntes Mitglied.
Im Regelfall tritt der Universitätsrat sechs Mal im Jahr zu Sitzungen im Plenum zusammen. Im Sinne der Compliance und der Transparenz seiner Arbeit wird jährlich ein Bericht über seine Tätigkeit veröffentlicht.
Der Universitätsrat fungiert in Erfüllung seiner Aufgaben auch als Schnittstelle zur öffentlichen Hand und zur Gesellschaft. Der Universitätsrat hat aus einem Dreiervorschlag des Senats den/die Rektor*in und auf Vorschlag des/der Rektor*in die Vizerektor*innen zu wählen. Auf Basis von Vorschlägen des Rektorats hat er den Organisationsplan und den Entwicklungsplan zu genehmigen. Dabei geht es um den grundsätzlichen organisatorischen Aufbau der Universität sowie um die strategische Planung der künftigen Entwicklung.
Das Büro des Universitätsrats unterstützt den Universitätsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Johannes Hloch
Der Universitätsrat der Universität Wien (v.l.n.r.): Paul Frey, Jutta Allmendinger, Peter Strohschneider, Jean-Pierre Bourguignon, Barbara Blaha, Henrietta Egerth, Elisabeth Lovrek, Helmut Kern, Antje Boetius
Johannes Hloch
Der Universitätsrat der Universität Wien (v.l.n.r.): Paul Frey, Jutta Allmendinger, Peter Strohschneider, Jean-Pierre Bourguignon, Barbara Blaha, Henrietta Egerth, Elisabeth Lovrek, Helmut Kern, Antje Boetius
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Vom Senat gewählte Mitglieder:
- Prof. Dr.h.c. Jutta Allmendinger
- Prof. Dr. Antje Boetius
- Prof. Jean-Pierre Bourguignon
- Prof. Dr. Peter Strohschneider (2. stv. Vorsitzender)
Von der Bundesregierung bestellte Mitglieder:
Von den genannten Mitgliedern gewähltes Mitglied:
Kontakt
Universitätsrat\ Universitätsring 1\ 1010 Wien