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Title
Universitätsleitung
Category
general
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Source URL
https://www.univie.ac.at/ueber-uns/universitaetsleitung
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https://www.univie.ac.at/en/about-us/university-management
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Universitätsleitung

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Die obersten Organe der Universität Wien bilden das Rektorat, der Universitätsrat, der Senat. Zur Beratung in Fragen der Entwicklung der Universität Wien hat das Rektorat zudem einen Wissenschaftlichen Beirat eingerichtet.\

Das Rektorat entwirft die strategischen Leitlinien der Universität, welche im Entwicklungsplan, den Leistungsvereinbarungen mit dem Bund und den Zielvereinbarungen mit den Fakultäten/Zentren, den Studienprogrammleitungen sowie mit den Dienstleistungseinrichtungen festgeschrieben werden und leitet die Universität. Das Rektorat setzt sich zusammen aus dem Rektor und den vier Vizerektor*innen. Unterstützt wird das Rektorat vom Büro des Rektorats. Die aktuelle Funktionsperiode läuft von 1. Oktober 2022 bis 30. September 2026.

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Das Rektorat der Universität Wien (v.l.n.r.): Ronald Maier, Christa Schnabl, Sebastian Schütze, Manuela Baccarini und Nikolaus Hautsch.

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Das Rektorat der Universität Wien (v.l.n.r.): Ronald Maier, Christa Schnabl, Sebastian Schütze, Manuela Baccarini und Nikolaus Hautsch.

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Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat und dem Senat oberstes Leitungsorgan der Universität Wien. Er setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, die für eine Funktionsperiode von fünf Jahren im Amt sind. Die Mitglieder werden zu gleichen Teilen von der Universität wie von der Bundesregierung bestellt und wählen gemeinsam ein neuntes Mitglied. Der Universitätsrat fungiert in Erfüllung seiner Aufgaben auch als Schnittstelle zur öffentlichen Hand und zur Gesellschaft. Unterstützt wird der Universitätsrat vom Büro des Universitätsrats. Die aktuelle Funktionsperiode läuft von 1. März 2023 bis 29. Februar 2028.

Mitglieder:

Johannes Hloch

Der Universitätsrat der Universität Wien (v.l.n.r.): Paul Frey, Jutta Allmendinger, Peter Strohschneider, Jean-Pierre Bourguignon, Barbara Blaha, Henrietta Egerth-Stadlhuber, Elisabeth Lovrek, Helmut Kern, Antje Boetius.

Johannes Hloch

Der Universitätsrat der Universität Wien (v.l.n.r.): Paul Frey, Jutta Allmendinger, Peter Strohschneider, Jean-Pierre Bourguignon, Barbara Blaha, Henrietta Egerth-Stadlhuber, Elisabeth Lovrek, Helmut Kern, Antje Boetius.

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Der Senat ist neben Rektorat und Universitätsrat oberstes Leitungsorgan der Universität. Er besteht an der Universität Wien aus 18 Mitgliedern. Unterstützt wird der Senat vom Büro des Senats. Die aktuelle Funktionsperiode läuft von 1. Oktober 2025 bis 30. September 2028.

Neun Mitglieder aus der Personengruppe der Universitätsprofessor*innen:

Vier Mitglieder aus der Personengruppe der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb

Ein Mitglied aus der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals

Vier Mitglieder aus der Personengruppe der Studierenden (entsendet von der Universitätsvertretung)

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Die Universität Wien hat laut Organisationsplan einen wissenschaftlichen Beirat (Scientific Advisory Board, SAB), welcher "die Universität Wien im Kontext der internationalen Wissenschaftslandschaft analysiert und beobachtet" und in langfristigen strategischen Aspekten berät. Der Organisationsplan regelt die Bestellung so, dass der Senat und der Universitätsrat aus einem Vorschlag des Rektorats, der zumindest 14 Personen zu umfassen hat, jeweils drei Personen auswählen. Das Rektorat wählt aus den verbleibenden Personen drei weitere Personen aus.

Dem aktuellen wissenschaftlichen Beirat gehören neun unabhängige und international ausgewiesene Wissenschafter*innen aus Europa und Amerika an, die mit ihren fachlichen Kompetenzen insgesamt das Fächerspektrum der Universität Wien abdecken. Die Funktionsperiode des derzeit aktiven SAB endet am 30. September 2026.

Liste der SAB-Mitglieder:

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