Metadata
Title
Beurlaubung vom Studium
Category
undergraduate
UUID
b0fc894eb147427f8e162f16a48c7ceb
Source URL
https://doktorat.univie.ac.at/doktoratsstudien/beurlaubung/
Parent URL
https://doktorat.univie.ac.at/en/doctoralphd-programmes/leave-of-absence/
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Beurlaubung vom Studium

Source: https://doktorat.univie.ac.at/doktoratsstudien/beurlaubung/ Parent: https://doktorat.univie.ac.at/en/doctoralphd-programmes/leave-of-absence/

Eine Beurlaubung ist aus genau definierten Gründen möglich. Sie kann nicht für einzelne Studien beantragt werden, sondern wirkt sich auf all Ihre Studien an der Universität Wien aus.

Lesen Sie zuerst, welche Auswirkungen die Beurlaubung hat und entscheiden Sie dann, ob Sie den Antrag stellen möchten.

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Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine besteht für Studierende aus der Ukraine bzw. der Russischen Föderation die Möglichkeit, bis 28. Februar 2025 einen Antrag auf Beurlaubung für das Sommersemester 2025 zu stellen.

Geben Sie eine kurze Begründung der Studienverhinderung per E-Mail an doktorat.beurlaubung@univie.ac.at;) ab.

Was ist zu beachten?

Wie stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung?

Schicken Sie das Antragsformular inklusive beizubringender Bestätigung als eine Datei (z.B. im Format PDF) von Ihrer u:net-E-Mail Adresse an: doktorat.beurlaubung@univie.ac.at;)

Wir empfehlen dringend, den Antrag frühzeitig zu stellen, damit Sie, falls dem Antrag nicht stattgegeben wird, den Studienbeitrag noch fristgerecht einzahlen können - sofern Ihnen dieser vorgeschrieben wird.

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie ein E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse. Sobald der Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag als bezahlt gemeldet ist, können Sie unter Persönliches > Meine Dokumente Ihr Studienblatt ausdrucken.

Innerhalb der allgemeinen Antragsfrist (d.h. spätestens vor Semesterbeginn) können Sie den Antrag auf Beurlaubung auch zurückziehen (ebenfalls per E-Mail an doktorat.beurlaubung@univie.ac.at;)). Auch in diesem Fall ist gegebenenfalls der (erhöhte) Studienbeitrag zu zahlen.

Beurlaubung vor Semesterbeginn

Erforderliche Dokumente

Fristen

Beurlaubung während des Semesters

Folgende gesetzliche Beurlaubungsgründe können Sie auch während des Semesters geltend machen:

Fristen

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Voraussetzung für die Geltendmachung während des Semesters: Sie müssen nachweisen (oder zumindest in geeigneter Weise glaubhaft machen), dass der geltend gemachte Beurlaubungsgrund unvorhergesehen und unabwendbar eingetreten ist.

Antrag auf Beurlaubung im Oktober/März

Wenn Sie im vorangegangen Semester an der Universität Wien zugelassen waren und die Beurlaubung von 1. bis 31. Oktober (für das Wintersemester) bzw. von 1. bis 31. März (für das Sommersemester) beantragen, dürfen Sie:

Ab folgenden Stichtagen sind oben gelistetete Dinge im genannten Zeitraum nicht mehr erlaubt:

Antrag auf Beurlaubung ab November/April

Wenn Sie während des Semesters nach 31. Oktober (für das Wintersemester) bzw. 31. März (für das Sommersemester) eine Beurlaubung beantragen, dürfen Sie ab dem Zeitpunkt der Antragstellung folgende Dinge nicht tun:

Das gilt für folgenden Zeitraum: