Metadata
Title
Finanzielle Unterstützung durch BAföG
Category
general
UUID
1511a40a70784f45b7b330115a1f6658
Source URL
https://www.cup.lmu.de/de/studium/fuer-studierende/bafoeg.html
Parent URL
https://www.cup.lmu.de/en/study/for-students/bafoeg.html
Crawl Time
2026-03-13T04:20:48+00:00
Rendered Raw Markdown
# Finanzielle Unterstützung durch BAföG

**Source**: https://www.cup.lmu.de/de/studium/fuer-studierende/bafoeg.html
**Parent**: https://www.cup.lmu.de/en/study/for-students/bafoeg.html

"BAföG" ist die Abkürzung für "Bundesausbildungsförderungsgesetz". Dieses Gesetz regelt die staatliche finanzielle Förderung während der Ausbildung. Wenn Ihr eigenes oder das elterliche Einkommen nicht ausreichen, um Ihr Studium und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, haben Sie Anspruch auf eine adäquate finanzielle staatliche Unterstützung.\
 **BAföG ist somit kein Stipendium!**

**Achtung**: Durch das BAföG-Änderungsgesetz vom 27.10.2010 entfällt die Möglichkeit des leistungsabhängigen Darlehensteilerlasses für Studienabsolventen ab dem 01.01.2013 !!

Zuständig für Studierende der Münchner Hochschulen ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk München, welches die Bewilligung von Leistungen nach BAFöG (§ 48 und § 15 Abs. 3a) durchführt ([Gesetzestext](https://www.bafög.de "Link öffnet in neuem Fenster")).\
 Weiterführende Informationen zum BAföG finden Sie auf den Seiten des [Studentenwerks München](https://www.studentenwerk-muenchen.de/finanzierung/ "Link öffnet in neuem Fenster").

Zur Antragstellung beim Studentenwerk München müssen Sie folgendes mitbringen:

- Formular zur Antragstellung siehe [www.bafoeg.de](https://www.bafög.de "Link öffnet in neuem Fenster"), auch erhältlich beim Studentenwerk München.
- Aktueller Bank-Kontoauszug
- Studien-Nachweis (ist im Prüfungsamt Chemie bzw. Pharmazie erhältlich);

**Achtung:** Voraussetzung für BAföG ist u.a. der Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums, d.h. es müssen bis Ende des 3. Semesters im Bachelor Chemie und Biochemie 72 ECTS und im Lehramt Chemie 24 ECTS erreicht sein.\
\
1. Für eine Weiterleistung (bzw. Bewilligung - je nach Bearbeitungsstand) muss im 4. Fachsemester (bis zum vierten Monat, d.h. Juli) ein Leistungsnachweis für das Ende des 3. Fachsemesters vorliegen, wenn der Antrag vollständig ist.\
\
2. Danach genügt nur noch der Stand des vierten Semesters (keine Weiterleistung möglich).\
\
3. Ab Beginn des 5. Fachsemesters kann der Leistungsnachweis noch nachgereicht werden, aber nur vier Monate lang mit dem Stand des vierten Fachsemesters. Bis zur Vorlage des Leistungsnachweises gibt es keine Zahlungen.\
\
4. Ab dem Beginn des 5. Monats des 5. Fachsemesters muss der Stand des 5. Fachsemesters nachgewiesen werden. Ausnahme: Wie bei 2.

**Wichtig bei Übergang Bachelor-Master:** Die Förderung endet mit der **letzten Leistung im Studiengang** - nicht am Ende der Regelstudienzeit!! Damit keine Förderlücke entsteht, sollte die letzte Leistung z.B. im 6. Sem. nicht im Juli, sondern im Sep. eingebracht werden!

Für detaillierte Beratung, insbesondere zum Darlehensteilerlass, wenden Sie sich bitte an das [Studentenwerk](https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/news/finanzierung/unser-neues-bafoeg-serivce-zentrum/ "Link öffnet in neuem Fenster") (Öffnungszeiten beachten!). \
\
Studentenwerk München\
 Amt für Ausbildungsförderung\
 Leopoldstraße 15/ 2. und 4. Stock\
 80802 München

[nach oben](#)

Teilen

- [Zum Teilen Link kopieren](# "Zum Teilen Link kopieren")
- [Auf Facebook teilen](# "Auf Facebook teilen")
- [Auf Bluesky teilen](https://bsky.app/intent/compose "Auf Bluesky teilen")
- [Auf LinkedIn teilen](# "Auf LinkedIn teilen")