Rückmeldung
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Zur Fortsetzung Ihres Studiums an der TU Berlin müssen Sie sich selbstständig zurückmelden. Die Rückmeldung ist also die Bestätigung an die Verwaltung der Universität, dass Sie auch im kommenden Semester weiterstudieren werden.
Alle für Ihre persönliche Rückmeldung relevanten Informationen können Sie im TU-Portal (tuPORT) einsehen.
Wenn Sie die App "Studium & Lehre" öffnen, können Sie unter "Immatrikulation und Rückmeldung" sehen, ob Sie bereits erfolgreich zurückgemeldet wurden. Falls ja, können Sie sich über Ihr TU-Portal (tuPORT) eine Studienbescheinigung ansehen bzw. ausdrucken.
Das Deutschlandsemesterticket ist ausschließlich über die App der S-Bahn Berlin verfügbar.
Zur Fortsetzung Ihres Studiums an der TU Berlin müssen Sie sich vor Beginn jedes neuen Semesters selbstständig bis zum Ende der Rückmeldefrist zurückmelden.
Alle für Ihre persönliche Rückmeldung relevanten Informationen können Sie im TU-Portal (tuPORT) einsehen:
- Ihren persönlichen Semesterbetrag (ausschließlich zu zahlen per Überweisung)
- Ihren persönlichen Verwendungszweck (dieser ist zwingend zu verwenden und ändert sich jedes Semester)
- ggf. für die Rückmeldung erforderliche Dokumente, die Sie im TU-Portal (tuPORT) hochladen müssen\ \ Hinweis für Lehramtsstudierende mit Zweitfach an einer anderen Hochschule: Der Nachweis der Immatrikulation im Zweitfach des Vorsemesters ist zu jeder Rückmeldung hochzuladen. Für eine Rückmeldung an der TU Berlin im Sommersemester benötigen Sie also die Immatrikulationsbescheinigung aus dem aktuellen Wintersemester der Hochschule, an der Sie im Zweitfach eingeschrieben sind. Und für eine Rückmeldung an der TU Berlin im Wintersemester benötigen Sie die Immatrikulationsbescheinigung aus dem aktuellen Sommersemester der Hochschule, an der Sie im Zweitfach eingeschrieben sind. Diese Immatrikulationsbescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Hochschulsemester und Anzahl der Fachsemester.
Bitte überprüfen Sie grundsätzlich immer nach einem Semesterwechsel, ob Ihre Rückmeldung erfolgreich war. Achten Sie bitte auch darauf, ob im TU-Portal (tuPORT) alle Bedingungen für die Rückmeldung erfüllt sind. Die Überweisung der Semesterbeträge führt nicht automatisch zur erfolgreichen Rückmeldung, wenn z.B. ein für die Rückmeldung erforderliches Pflichtdokument fehlt oder die Masterzugangsberechtigung (MZB) –Einschreibung unter Widerrufsvorbehalt – fehlt.
Ich bin an einer anderen Hochschule in Berlin/Brandenburg als Haupthörer*in immatrikuliert und möchte mich als Mehrfachimmatrikulierte*r an der TU Berlin rückmelden.
Alle für Ihre persönliche Rückmeldung relevanten Informationen können Sie im TU-Portal (tuPORT) einsehen:
- Bitte laden Sie über tuPORT bis spätestens zum Semesterbeginn am 01.10. bzw. 01.04. eine Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule hoch.
- Diese Studienbescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Hochschulsemester und Anzahl der Fachsemester
- ggf. für die Rückmeldung erforderliche weitere Dokumente, die Sie im TU-Portal (tuPORT) hochladen müssen
Bitte überprüfen Sie grundsätzlich immer nach einem Semesterwechsel, ob Ihre Rückmeldung erfolgreich war. Achten Sie bitte auch darauf, ob im TU-Portal (tuPORT) alle Bedingungen für die Rückmeldung erfüllt sind.
Zur Fortsetzung Ihres Studiums an der TU Berlin müssen Sie sich für das folgende Semester rechtzeitig und formgerecht bis zum Ende der Rückmeldefrist zurückmelden. In Bezug auf den zu überweisenden Semesterbetrag bedeutet es, dass das Geld spätestens am letzten Tag der Rückmeldefrist vollständig auf dem Konto der TU Berlin verbucht sein muss. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst an diesem Tag die Überweisung in Auftrag geben. Bitte beachten Sie daher die Banklaufzeiten für Ihre Überweisung.
Nach Ablauf der Rückmeldefrist sind verspätete Rückmeldungen zum nächsten Semester nur unter Zahlung der Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 Euro bis zum letzten Tag des Semesters, in dem Sie noch eingeschrieben sind, möglich. Auch hier gilt der Eingang der Zahlung auf dem Konto der TU Berlin, nicht das Datum der Überweisung.
Die aktuellen Rückmeldefristen finden Sie hier.
Sie erhalten von der TU Berlin rechtzeitig eine Rückmeldeaufforderung an Ihre TU-E-Mail-Adresse. Falls Sie die Aufforderung nicht erhalten haben, sind Sie dadurch nicht von der Pflicht zur Rückmeldung entbunden. Prüfen Sie regelmäßig dieses E-Mail-Postfach auf neue Eingänge und sorgen Sie dafür, dass dieses über ausreichend freie Kapazitäten verfügt. Sollten Sie in der Vergangenheit Probleme beim Erhalt von E-Mails der TU Berlin gehabt haben, dann wenden Sie sich bitte umgehend an den IT-Support der ZECM.
- Auf welches Konto muss der Semesterbetrag überwiesen werden?\ Die Bankverbindung der TU Berlin finden Sie im TU-Portal (tuPORT), wenn Sie die App "Studium & Lehre" öffnen und "Zahlungsübersicht" auswählen. Bitte überweisen Sie den vollständigen Semesterbetrag ausschließlich auf das dort angegebene Konto. Eine Barzahlung der Semesterbeiträge in der Universitätskasse ist NICHT möglich. Auch eine Ratenzahlung ist NICHT möglich.
- Welchen Verwendungszweck soll ich angeben?\ Bitte geben Sie bei der Überweisung ausschließlich den in der App „Zahlungsübersicht“ aufgeführten Verwendungszweck an. Dieser besteht aus einer Kennung für das Semester und Ihrer TUB-ID (= Matrikelnummer). Nur wenn Sie exakt diesen Verwendungszweck angeben, kann Ihr Geld problemlos verbucht und Ihrer TUB-ID zugeordnet werden. Andernfalls kann es zu einer Verzögerung bei der Rückmeldung kommen.
- Kann ich erstattungsfähige Beträge mit meinem Semesterbetrag verrechnen lassen?\ Erstattungsfähige Beträge werden NICHT mit zu zahlenden Semesterbeträgen verrechnet. Bitte überweisen Sie immer den für das jeweilige Semester geforderten Semesterbetrag in voller Höhe. Andernfalls ist eine Rückmeldung nicht möglich! Die Höhe des Semesterbetrages für das aktuelle Rückmeldesemester finden Sie ebenfalls in der App "Zahlungsübersicht".
- Zahlung der Semesterbeträge aus dem Ausland\ Bitte beachten Sie, dass einige Banken zusätzliche Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland berechnen und diese direkt von der gezahlten Summe abziehen. Die Semesterbeträge müssen jedoch vollständig auf dem Konto der TU Berlin eingehen, damit die Rückmeldung erfolgen kann. Erkundigen Sie sich deshalb dringend vorab bei der überweisenden ausländischen Bank nach eventuellen Abzügen.
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Zahlungsnachweis\ Ein Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags ist nur auf Nachfrage einzureichen.
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Verspätete Rückmeldung\ Sollten Sie die Rückmeldefrist versäumt haben, fällt bis zur Rückmeldung am 31. März für das folgende Sommersemester und bis zum 30. September für das folgende Wintersemester eine Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 Euro an. Öffnen Sie auch hier zunächst im TU-Portal (tuPORT) die App "Studium & Lehre" und prüfen die App "Immatrikulation und Rückmeldung". Verwenden Sie für Ihre Überweisung ausschließlich die Angaben aus der App "Zahlungsübersicht“. Sollte bis zum Semesterende keine Rückmeldung erfolgt sein, erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen.\
- Keine Rückmeldung\ Melden Sie sich nicht zurück oder wurden Sie nicht zurückgemeldet, weil Sie, zum Beispiel, kein oder zu wenig Geld oder zu spät überwiesen oder einen für die Rückmeldung erforderlichen Nachweis nicht hochgeladen haben, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert. Sie erhalten hierüber eine E-Mail an Ihre TU-E-Mail-Adresse. Außerdem wird Ihnen über das TU-Portal (tuPORT) der Exmatrikulationsbescheid zur Verfügung gestellt. Ihr TU-Portal (tuPORT) inkl. Ihrer E-Mail-Adresse ist nur eine kurze Zeit eingeschränkt nutzbar.
Mehrfachimmatrikulation - Was ist das?
- Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen an der TU Berlin im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation einschreiben, wenn Sie an einer anderen Hochschule in Berlin oder Brandenburg immatrikuliert sind (= Ersthochschule).
- An der Ersthochschule üben Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte aus und entrichten dort die Semesterbeträge.
Wie kann ich meinen Hörerstatus wechseln?
Ich bin bisher an der TU Berlin mehrfachimmatrikuliert und möchte Haupthörer*in werden:
- Wenn Sie an der TU Berlin mehrfachimmatrikuliert sind und Ihren Hörerstatus ändern möchten, müssen Sie uns dies unbedingt per E-Mail mitteilen. Bitte beantragen Sie den Hörerstatuswechsel rechtzeitig VOR Rückmeldung, damit Ihnen die richtigen Rückmeldebedingungen im TU-Portal (tuPORT) angezeigt werden.
- Daraufhin ändern wir Ihren Hörerstatus und die TU Berlin wird zu Ihrer Ersthochschule. Das bedeutet, Sie müssen den Semesterbetrag auf das Konto der TU Berlin überweisen und ggf. Dokumente für die Rückmeldung im TU-Portal (tuPORT) hochladen.
- Alle für Ihre persönliche Rückmeldung relevanten Informationen können Sie im TU-Portal (tuPORT) einsehen.
Ich bin an der TU Berlin Haupthörer*in und möchte nach Wechsel meiner Ersthochschule an der TU mehrfachimmatrikuliert werden:
- Wenn Sie bisher an der TU Berlin als Haupthörer*in immatrikuliert sind und Ihren Hörerstatus ändern möchten, müssen Sie uns dies unbedingt per E-Mail mitteilen. Bitte beantragen Sie den Hörerstatuswechsel rechtzeitig VOR Rückmeldung, damit Ihnen die richtigen Rückmeldebedingungen im TU-Portal (tuPORT) angezeigt werden.
- Daraufhin ändern wir Ihren Hörerstatus, womit sich die für Ihre persönliche Rückmeldung relevanten Informationen im TU-Portal (tuPORT) ändern.
- Es wird kein Semesterbetrag erhoben, aber Sie müssen eine das entsprechende Semester betreffende Studienbescheinigung Ihrer neuen Ersthochschule hochladen, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Hochschulsemester und Anzahl der Fachsemester.
Für ausländische Studierende mit einem Stipendium, das überwiegend oder vollständig aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder finanziert ist, wird ihr Semesterbetrag um die Verwaltungsgebühr von 50,- Euro für die Zeit des Stipendiums gemindert gem. § 2 Abs. 8 BerlHG. Sobald das Stipendium endet, erhebt das System automatisch wieder den vollständigen Semesterbetrag.
Erhalten Sie eine Verlängerung des Stipendiums oder wurden bereits ohne Nachweis Ihres Stipendiums eingeschrieben, müssen Sie uns dies unbedingt per E-Mail (entsprechend auswählen: Bachelor - Master) mitteilen und den Nachweis mit senden. Andernfalls kann die Verwaltungsgebühr nicht gemindert werden und Sie werden aufgefordert, den Semesterbetrag in voller Höhe zu überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Nachweise Ihres Stipendiums nur für aktuelle und zukünftige Semester berücksichtigt werden können. Die Verwaltungsgebühr vergangener Semester, in denen uns kein Nachweis vorlag, wird nicht erstattet. Es werden nur Nachweise über Stipendien akzeptiert, deren Laufzeit über die Hälfte des Semesters hinaus gehen.
Grundsätzlich können nur Stipendiennachweise von deutschen Stipendiengebenden anerkannt werden.\ Das Deutschlandstipendium ist nicht überwiegend oder vollständig aus öffentlichen Mitteln des Landes oder Bundes finanziert. Ab Wintersemester 2023/24 ist mit einem Deutschlandstipendium keine Minderung der Verwaltungsgebühr möglich.
Behördliche Anmeldung
Als Studierende*r einer Berliner Hochschule haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Einzugsgebiet der Hochschule. Das Einzugsgebiet entspricht nach §7 Abs. 1 Satz 2 Berliner Hochschulzulassungsgesetz den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes in seiner aktuell gültigen Fassung sind Sie daher dazu verpflichtet, sich im Einzugsgebiet der Hochschule behördlich anzumelden. Weitere Informationen zur Anmeldung beim Bürgeramt finden Sie auf den Websiten der Abteilung VI Internationales.\ \ Im Rahmen der Rückmeldung ist nach § 10 Abs. 6 Nr. 1a Berliner Hochschulgesetz in seiner aktuell gültigen Fassung einmalig nach Aufnahme des Studiums Ihr Personalausweis mit einer gültigen Berliner oder Brandenburger Adresse bzw. eine entsprechende Meldebescheinigung nachzuweisen, falls dies nicht bereits zur Immatrikulation erfolgt ist. Alternativ können Sie Ihre aktuelle Berliner oder Brandenburger Meldeadresse auch über Ihr TU-Portal (tuPORT) eintragen, indem Sie Ihre persönlichen Daten ändern. Wir sind verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Verstöße gegen die Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz mit einem Bußgeld geahndet werden können.\ \ Nebenhörer*innen und Promotionsstudierende sind von dieser Regelung ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Studierende, die aufgrund der Organisation Ihres Studiengangs Ihren gewöhnlichen Aufenthalt für die Dauer des Studiums nicht im Einzugsgebiet der Hochschule haben (z.B. berufsbegleitendes weiterbildendes Masterstudium).\
Studierendensekretariat - IA
| Online-Sprechstunde | Mo/Do 9-11 Uhr / Di 13-15 Uhr |
| Sprechstunde vor Ort | Do 13-15 Uhr |
Servicebereich Bachelor - IA 2
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