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Humboldt-Universität zu Berlin - Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung
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general
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Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung

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Humboldt-Universität zu Berlin - Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) §59 und das Landesgleichstellungsgesetz (LGG).\ Seit 1992 sind alle Berliner Hochschulen per Gesetz dazu verpflichtet eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, die an öffentlichen Berliner Hochschulen auf die Verwirklichung der Chancengleichheit in der Lehre und Forschung hinarbeitet.

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